Unterhaltung an BordALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN DFDS
(Auszug, Stand Januar 2011)

A. Beförderungsbedingungen für Fährpassagen

Passagiere mit PKW müssen sich spätestens 90 Minuten, Passagiere ohne PKW spätestens 45 Minuten vor fahrplanmäßiger Abfahrt zum Check-in bzw. zur Ticketkontrolle einfinden. Schließung der Ticketkontrolle 30 Minuten vor Abfahrt. Bei späterem Eintreffen besteht auch bei vorliegender Reservierung kein Anspruch auf Beförderung.

Rücktritt durch den Kunden:

Passagiere mit PKW müssen sich spätestens 90 Minuten, Passagiere ohne PKW spätestens 45 Minuten vor fahrplanmäßiger Abfahrt zum Check-in bzw. zur Ticketkontrolle einfinden. Schließung der Ticketkontrolle 30 Minuten vor Abfahrt. Bei späterem Eintreffen besteht auch bei vorliegender Reservierung kein Anspruch auf Beförderung. Rücktritt durch den Kunden
Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel

- bis 42 Tage vor Abfahrt: 25% des Gesamtpreises
- 42-22 Tage vor Abfahrt: 35% des Gesamtpreises
- 21-8 Tage vor Abfahrt: 50% des Gesamtpreises
- 7 Tage bis 1 Tag vor Abfahrt: 75% des Gesamtpreises
- am Abfahrtstag oder bei Nichtantritt: 100% des Gesamtpreises

Bei Umbuchung bis 1 Tag vor Reiseantritt behalten wir uns vor, Umbuchungsgebühren zu berechnen. Für die Berechnung der pauschalierten Entschädigung ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. DFDS Seaways hat das Recht, einen im Einzelfall höheren Schadensersatz konkret zu berechnen. Dem Reisenden bleibt seinerseits der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

Bei Abweichungen zwischen tatsächlichen und im Ticket angegebenen Maßen Ihres Fahrzeugs (inkl. aller Aufbauten) behält sich DFDS Seaways das Recht vor, eine Beförderung zu verweigern.

Die im Fahrplan genannten Abfahrts- und Ankunftszeiten können sich aus wetterbedingten oder technischen Gründen verschieben. Eine Haftung kann insoweit nicht übernommen werden.

Bezahlung:


Bei Buchung ist der Reisepreis in voller Höhe zu zahlen. Sie können Ihren Reisepreis per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkartenzahlung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 1,5 % des Gesamtpreises.

Allgemeine Bestimmungen:


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.


B. Reisebedingungen für Pauschalreisen und MiniKreuzfahrten


1. Abschluß des Reisevertrages über Pauschalreisen und MiniKreuzfahrten

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie DFDS Seaways als Ihrem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Telefon, Telefax, E-Mail oder schriftlich per Post vorgenommen werden. Für jede Buchung wird ein Buchungsentgelt von € 14,- erhoben. Darüber hinaus besteht für eine Vielzahl unserer Reisen die Möglichkeit der Onlinebuchung, für die kein Buchungsentgelt erhoben wird. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung – ggf. über Ihr Reisebüro – schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.


2. Bezahlung

2.1 Anzahlung/Restzahlung

Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k BGB zusammen mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Bei Buchung über ein Reisebüro erfolgt die Zusendung des Sicherungsscheins an das Reisebüro, in dem der Sicherungsschein dann zur Abholung hinterlegt wird. Nach Zugang des Sicherungsscheins beim Kunden bzw. nach Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 42 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, nicht jedoch vor Übergabe des Sicherungsscheins. Sie können Ihren Reisepreis per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkartenzahlung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 1,5 % des Gesamtpreises.

2.2 Die Reiseunterlagen

Die Reiseunterlagen werden Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro nach Eingang der Restzahlung bei uns zugesandt.


3. Leistungen

Für die Reiseleistungen ist grundsätzlich der Inhalt unserer Reisebestätigung maßgeblich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Rücktrittsgebühren

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:

- bis 42 Tage vor der Abfahrt: 25% des Reisepreises
- 42 – 22 Tage vor der Abfahrt: 35% des Gesamtpreises
- 21 – 8 Tage vor der Abfajrt: 50% des Gesamtpreises
- 7 - 1 Tag vor der Abfahrt 75% des Gesamtpreises
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt: 90% des Gesamtpreises.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Wir haben das Recht, einen im Einzelfall entstandenen höheren Schaden konkret zu berechnen, insbesondere Ihnen die durch die Einschaltung von Dritten entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen.

5.2 Umbuchungen

Auf Ihren Wunsch nehmen wir bis zum 40. Tag vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von € 25,- pro Person eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Ab dem 39. Tag können Umbuchungen, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

5.3 Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 25,- zu berechnen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen bei Pauschalreisen und MiniKreuzfahrten

Werden einzelne Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine erlangte Erstattung leiten wir an den Kunden nach Abzug einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von € 50,- weiter.

Die vereinbarte Beförderungsleistung umfasst die Beförderungsstrecke, die auf der Bestätigung aufgeführt ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten auf der Bestätigung eingetragenen Streckenführung. Die Bestätigung verliert ihre Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn sie nicht vollständig und in der vorgesehenen Reihenfolge genutzt wird. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrags. Die Kündigung und/oder das Nichtantreten einzelner Teilstrecken sind vertraglich ausgeschlossen.

7. Rücktritt und Kündigung durch DFDS Seaways

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir lassen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.

7.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt

Wir können den Reisevertrag bis 3 Wochen vor Reiseantritt kündigen bei Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie hierüber unverzüglich zu informieren und Ihnen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zu erstatten.

7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wir können den Reisevertrag bis 4 Wochen vor Reiseantritt kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Im Falle des Rücktritts durch uns sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unmittelbar nach der Rücktrittserklärung durch uns geltend zu machen. Sofern Sie von einem solchen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Verpflichtung umfasst, die Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Sorgfaltspflicht

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger

c) die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Internet angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben erklärt haben

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Verschulden

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.


9.3 Fremdleistungen

Wird zusätzlich über die ausgeschriebenen Pauschalreiseleistungen hinaus eine Fremdleistung in Form einer Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, als wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen aus wichtigem, uns erkennbarem Grund die Reise wegen eines Mangels nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

10.4 Schadenersatz

Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftung für Schäden

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2 Schadenersatzansprüche

Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, besteht eine Haftungsbeschränkung für Sachschäden je Kunde und Reise 4.100,-€. Liegt der Reisepreis über 1.363,-€, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

11.3 Leistungsstörungen

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11.4 Internationale Übereinkommen

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden ist, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5 Luftfahrtgesetz

Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11.6 Vertraglicher Reeder

Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder in Orten ohne Reiseleitung dem betreffenden Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber DFDS (Deutschland) GmbH in Hamburg geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

14. Pass,- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung aller Angaben im Internet von Irrtümern sowie Tipp- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Es gilt Hamburg als Gerichtsstand vereinbart gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

Ausführendes Unternehmen der Fährpassage ist DFDS A/S. DFDS (Deutschland) GmbH ist tätig und stellt die Rechnungen im eigenen Namen und für Rechnungen von DFDS A/S aus.

Die im Fahrplan genannten Abfahrts- und Ankunftszeiten können sich aus wetterbedingten oder technischen Gründen verschieben. Eine Haftung kann insoweit nicht übernommen werden. Bei Abweichungen zwischen tatsächlichen und im Ticket/in der Bestätigung angegebenen Maßen Ihres Fahrzeuges (inkl. aller Aufbauten) behält sich DFDS Seaways das Recht vor, eine Beförderung zu verweigern.

Passagiere mit Pkw müssen sich spätestens 90 Minuten, Passagiere ohne Pkw spätestens 45 Minuten vor fahrplanmäßiger Abfahrt zum Check-in/zur Ticketkontrolle einfinden. Schließung der Ticketkontrolle 30 Minuten vor Abfahrt. Bei späterem Eintreffen besteht auch bei vorliegender Reservierung kein Anspruch auf Beförderung.

16. Veranstalter

DFDS A/S
Sundkrogsgade 11
DK-2100 Kopenhagen Ø