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Fjord Line AGB
 

Norwegen von oben von Thomas BaumbachBeförderungsbedingungen Fjord Line 2011 (Auszug)

Vertragspartner unserer Kunden ist die Fjord Line AS, Skoltegrunnskaien, PO. Box 7250 in 5020 Bergen, Norwegen.

Diese Reisebedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wir bemühen uns darum, dass sämtliche Informationen auf unserer Website auf dem neuesten Stand und korrekt sind.

1. Allgemein

1.1 Gesetzliche Grundlagen
Für die Beförderung von Personen, Gepäck und Reisegut, hierunter fallen auch die Fahrzeuge der Passagiere, gelten die Vorschriften im norwegischen Gesetz Nr. 39 vom 24. Juni 1994 über die Seefahrt (Lov av 24. juni 1994 nr. 39 om Sjøfarten) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Beförderungsbedingungen von Fjord Line, die durch Aushang an Bord und in den Fährterminals bekannt gegeben sind.
Bei Verletzungen des Passagiers oder Sachschaden übernimmt der Beförderer die Haftung nach den ansonsten geltenden Bestimmungen über den Schadensersatz. Hat der Passagier den Schaden selbst verursacht oder eine Person, für die er haftet, so kommen die Bestimmungen des Kapitels 2 im norw. Gesetz Nr. 26 vom 13. Juni 1969 über Schadensersatz (Lov om skadeerstatning av 13. juni 1969 nr 26, kap. 2.) zur Anwendung.


1.3
Fjord Line behält sich das Recht vor, Preise und Abfahrtszeiten, die in dieser Übersicht angegeben sind, zu ändern sowie das Recht, Preisaufschläge als Folge von Schwankungen der Devisenkurse, Bunkerpreise oder vom Staat auferlegte Steuern und Abgaben vorzunehmen. Fjord Line behält sich ebenso das Recht auf Änderungen der Fahrpläne und Reiserouten seiner Schiffe vor.
Fjord Line übernimmt keine Haftung oder Schadensersatzpflicht bei Verspätungen oder Betriebsstörungen. Fjord Line hat das Recht, Überfahrten aufgrund der Wetterverhältnisse oder anderer Verhältnisse, die die Reederei nicht verschuldet hat, gegen Rückerstattung des Fahrpreises oder Umbuchung auf die nächste Überfahrt zu stornieren.
Fjord Line übernimmt keine Haftung bzw. Schadensersatzpflicht für Umstände, die von der Reederei nicht beeinflussbar sind.
Darüber hinaus haftet Fjord Line nicht für eventuell auftretende Komplikationen und Kosten bei verspätetem Erscheinen zur Abreise, fehlenden Reise- oder Ausweispapieren (z. B. Pass, Visum), Nicht-Einhalten der Anweisungen des Schiffsführers oder Verweigerung des Ausstiegs im vereinbarten Hafen, sofern nicht Fjord Line selbst für die aufgetretene Situation verantwortlich ist.

1.4
1. 1. Für die Beförderung von Passagieren und Gepäck sowie der Fahrzeuge der Passagiere gelten die Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes (Den norske Sjøloven) sowie die Beförderungsbedingungen von Fjord Line, die in Auszügen auf diesem Formular genannt sind und in ihrer Gesamtheit an Bord der Schiffe und in den Fährterminals aushängen.
2. Für die Beförderung von Gütern mit Frachtbrief, Konnossement oder ähnlichen Papieren gelten die Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes.
3. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf dem dafür zugewiesenen Stellplatz geparkt und mit Handbremse gesichert ist. Beim Parken des Fahrzeugs den niedrigsten Gang einlegen, den Alarm ausschalten und das Fahrzeug abschließen.
4. Fjord Line haftet nicht für Geschehnisse vor Betreten oder nach Verlassen des Schiffes. Dies gilt auch für das vom Passagier verwahrte Handgepäck. Fjord Line haftet nicht für lebende Tiere, die im Gepäck mitgeführt werden. .
5. Fjord Line haftet nicht für Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuckstücke, soweit diese nicht von Fjord Line zur Aufbewahrung entgegengenommen worden sind.
6. Es ist nicht gestattet, Schusswaffen, Munition, Sprengstoff oder andere gefährliche Güter mit an Bord zu bringen, sofern hierzu nicht im Voraus eine schriftliche Genehmigung von Fjord Line erteilt wurde. Gefährliche Güter sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die transportierenden Fahrzeuge.
7. Fjord Line behält sich das Recht vor, die Beförderung mit einem anderen als dem angegebenen Schiff vorzunehmen.
8. Fjord Line hat das Recht, Passagieren die Einschiffung zu verweigern sowie Passagiere während der Reise von Bord zu weisen, sofern sie nach Einschätzung des Kapitäns untauglich für eine Seereise sind oder eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Passagiere an Bord darstellen.
9. Es wird besonders auf die Bestimmungen über die Haftungsbegrenzungen im norwegischen Schifffahrtsgesetz aufmerksam gemacht, die in Bezug auf Passagiere und Gepäck zur Anwendung kommen können.
10. Jede Art von Streit und/oder Forderung, der/die auf Grundlage der Beförderungsvereinbarung entsteht, ist durch eine gegen Fjord Line AS, Skoltegrunnskaien, NO-5003 Bergen gerichtete Klage vor dem Amtsgericht Bergen (Bergen tingrett), das als Gerichtsstand für die Parteien anzusehen ist, zur Entscheidung zu bringen. Streitigkeiten und Forderungen werden somit nach norwegischem Gesetz entschieden.


2. Tickets

2.1  Buchung
Buchungen können online, über die Büros von Fjord Line, Reisebüros oder Agenturen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass wir für schriftliche (Brief, Fax, Email) und telefonische Buchungen in einem Fjord Line Büro (Niederlassung) eine Gebühr in Höhe von NOK 125,- (ca. EUR 15,- / DKK 109,-) erheben.  Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
Unsere Gäste werden gebeten, die Platzreservierung rechtzeitig vor Abfahrt vorzunehmen. Wird die Passage in Dänemark oder Deutschland bezahlt, gelten die Preise und Bedingungen gemäß der Preisliste des jeweiligen Landes (wird die Passage in Norwegen gebucht und angetreten, bedingt die Bezahlung in fremder Währung nicht die Anwendung der Bestimmungen/Gesetze des anderen Landes).
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Handynummer des Bestellers sind anzugeben. Ebenso anzugeben sind Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum aller Reisenden. Fahrzeug: Fahrzeugart (Pkw, Transporter o. ä.), amtliches Kennzeichen und Fahrzeugmarke sowie Gesamtlänge und -höhe (inkl. Dachgepäck, evtl. Anhänger) sind anzugeben. Für Fahrzeuge ohne Fahrer, Umzugslasten, Ausstellungsexponate, Pferdeanhänger usw. wenden Sie sich bitte an die Cargo-Abteilung von Fjord Line. Telefonnummer von Cargo Norwegen + 47 5146 4000 / Cargo Dänemark + 45 9796 3030. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.



2.3 Bezahlung

2.4 «Flexibles Preissystem» – Transportreisen und Autopakete
Der Preis der verschiedenen Abfahrten wird durch Angebot und Nachfrage geregelt, weshalb die Preise von Abfahrt zu Abfahrt und von Saison zu Saison unterschiedlich sein können.
Fjord Line arbeitet mit einem flexiblen Preissystem. Die Nachfrage bestimmt den Preis und dieser richtet sich je nach dem Zeitpunkt der Buchung, Ihren Reisedaten und der Auslastung der Fähre.
Nachträglich werden keine Rabatte gewährt für Buchungen, die bereits erfolgt sind.


2.5 Bestätigung/Ticket
Fjord Line haftet nur für Preisangebote, die in Form eines Fährtickets, einer Rechnung oder einer anderen Form der schriftlichen Bestätigung vorliegen. Die Buchungsbestätigung wird kostenfrei per Email versendet. Bei Zusendung der Bestätigung per Post wird eine Gebühr von NOK 50,- (ca. EUR 6,- / DKK 44,-) erhoben. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern. Nach erfolgter Bezahlung gilt die Buchungsbestätigung als Ticket.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu kontrollieren, ob die Angaben auf dem Ticket mit der Buchung übereinstimmen. Das Ticket gilt nur für das auf dem Ticket angegebene Abfahrtsdatum. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Abfahrtszeit dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt/Datum entspricht, so z. B. bedeutet 01:30 Uhr nachts am jeweiligen Datum.
Wir gewähren eine Rücktrittsfrist von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt für Buchungen, die langfristig oder länger als 48 Stunden vor Abfahrt gebucht wurden.
Nicht verwendete Tickets, die nicht vor der Abfahrt abbestellt wurden, werden nicht rückerstattet (siehe Reiserücktrittsbestimmungen).


3.0. Stornierungen

3.4 Billigticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Die Reise kann gegen Gebühr geändert werden ( siehe Punkt.5.0 ) Bei Rücktritt wird keine Rückerstattung gewährt.

3.5 Flexticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann bis 14 Tage vor Abfahrt gebührenfrei geändert werden und der Reisepreis wird zurück erstattet. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt fallen 25% Stornierungsgebühr an. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Abfahrt werden 100% Gebühren berechnet.

5.0 Umbuchung und Nichterscheinen

5.1 Billigticket:
Bei Änderung des Reisedatums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,- (ca. EUR 77,- / DKK 575,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der Reisenden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens sowie der Kabine/des Schlafsitzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 30,- (ca. EUR 4,- / DKK 29,-) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Fährpreis. Ist der Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine Auszahlung der Preisdifferenz. Ist der Fährpreis höher nach der Änderung, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.

5.2 Flexticket
Bei Änderung des Namens des Bestellers, der Personenzahl, des Kfz-Kennzeichens, der Kabine/des Schlafsitzes werden keine Gebühren erhoben. Wird die Überfahrt nach der Umbuchung günstiger, erfolgt keine Erstattung der Differenz. Ist der Fährpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich.


5.5 Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige Ankündigung bei Fjord Line gilt die Reise als storniert und es wird keine Rückerstattung gewährt. Bei gebuchter Rückreise wird diese automatisch storniert.


6. Das Recht des Reiseveranstalters, die Reise zu stornieren oder zu ändern

6.1 Das Recht des Veranstalters, Bestandteile der Reise zu ändern
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Vertragsbedingungen oder die mit einer Reise verbundenen Leistungen nach Vertragsabschluss zum Nachteil des Kunden zu ändern, sofern nicht ein Vorbehalt angemeldet wurde, gesondert angegebene Leistungen/Reisespezifikationen ändern zu können, und dies nicht aus dem jeweiligen Vertrag, d.h. dem Reisenachweis oder einem anderen Vertragsdokument, ausdrücklich hervorgeht.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden so schnell wie möglich schriftlich zu unterrichten, wenn eine Änderung der Reisebedingungen oder Bestandteile in Übereinstimmung mit diesem Punkt vorgesehen ist. Gleichzeitig muss der Veranstalter den Kunden über sein Recht zur Wandelung des Reisekaufs informieren, wenn die Änderungen zu wesentlichen Mängeln führen sollten, oder einen Preisnachlass verlangen zu können, wenn davon auszugehen ist, dass die Reise nicht die ursprünglich versprochenen Leistungen enthält. Hat sich der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung auf dieses Recht berufen, erlischt das Recht zur Wandelung des Kaufs bzw. der Anspruch auf Preisnachlass. Sofern besondere Umstände die Einhaltung dieser Frist unmöglich machen, verpflichtet sich der Kunde, den Veranstalter so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.

6.2 Reisehindernisse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat



6.2.2 Bei Transportreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Reise ohne weiteres Haftungsrisiko zu stornieren, wenn die Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei angemessener Beurteilung der Umstände bei Abschluss der Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet, verhindern oder deren Folgen abwenden konnte(n). Derartige Reisehindernisse können je nach Umständen Kriege oder kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche ansteckende Krankheiten, umfangreiche Arbeitskonflikte, Wetterverhältnisse, die eine Schiffsreise nicht zulassen, oder ähnliche Ereignisse sein.
Wird eine Reise vor Antritt aus Gründen storniert, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, ist er zur unmittelbaren Rückerstattung sämtlicher eingezahlten Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, sich für eine andere Überfahrt zu entscheiden, wenn der Veranstalter diese anbieten kann. Ist diese Überfahrt teurer als die ursprüngliche, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen. Ist sie billiger, kann der Kunde die Auszahlung der Preisdifferenz verlangen. Nach den gleichen Bedingungen wie den in Absatz 1 genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn es sich nach Antritt der Reise herausstellen sollte, dass die Reise als Folge der Reisehindernisse nicht die erwarteten Leistungen enthält.

7. Altersgrenze/Allein reisende Kinder

Die Besatzung an Bord hat nicht die Möglichkeit, auf Kinder aufzupassen, die allein reisen. Aus Rücksicht auf die Sicherheit der Kinder ist es ihnen nicht gestattet, allein zu reisen. Fjord Line hat die Altersgrenze für Alleinreisende auf Transportreisen auf 18 Jahre festgelegt. Auf Passagen tagsüber in der Hauptsaison zwischen Stavanger-Hirtshals, bei denen die Abfahrtszeiten zwischen 07:15 und 16:30 liegen, ist die Altersgrenze 16 Jahre.
Für Pauschalreisen/Kurzkreuzfahrten von Fjord Line ist die Altersgrenze 20 Jahre. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche in Begleitung der Eltern oder von Reisebegleitern über 30 Jahre (mindestens 1 Reisebegleiter für je 5 Kinder/Jugendliche auf Kreuzfahrten, mindestens 1 Reisebegleiter für je 10 Kinder/Jugendliche auf Transportreisen).
Die verantwortlichen Reiseleiter müssen spätestens 2 Tage vor Abfahrt ein Formular, das bei unserem Buchungsbüro erhältlich ist oder von unseren Internetseiten heruntergeladen werden kann, ausfüllen und abgeben.


8. Kabine bei Nachtüberfahrten

Bei Nachtüberfahrten muss eine Kabine (evtl. Schlafsitz, falls verfügbar), gebucht werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kabinen bei einzelnen Überfahrten einige Stunden vor der Ankunft verlassen werden müssen. Der Zeitpunkt wird an Bord bekannt gegeben.
Passagiere mit Kindern können keine Einzelbetten in einer Kabine bestellen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Kind das gleiche Geschlecht wie der Erwachsene hat (z. B. Mutter und Tochter oder Vater und Sohn). Wer mit Kindern unter 4 Jahren reist, die kein eigenes Bett haben sollen, kann weder Einzelbetten in einer Kabine bestellen noch Schlafsitz buchen, sondern muss für eine ganze Kabine bezahlen.  Schlafsitze für Kinder empfehlen wir nicht. Es ist nicht möglich, extra Matratzen mit in die Kabinen zu nehmen, und in nur wenigen Kabinen gibt es Platz für Babybetten. Sollten Sie mehr Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer Buchungsabteilung in Verbindung.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Kabinen doppelt gebucht sind. In diesen Fällen haben die betroffenen Passagiere die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich an Bord zu erhalten. Diese Kompensation erhält entweder der betroffene Gast oder der Gast der auf seine/ihre Kabine verzichtet.


9. Einchecken

Abfahrt von Hirtshals: Passagiere müssen spätestens 90 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Abfahrt von Bergen oder Stavanger: Passagiere müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Abfahrt von Kristiansand: Passagiere müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Fjord Line behält sich das Recht vor Kunden zurückzuweisen, die nach der vorgeschriebenen Check-In-Zeit am Check-In Counter eintreffen. Fjord Line erstattet keine Tickets, sollten sich die Passagiere nicht entsprechend den angegebenen Zeiten am Check In einfinden.


10. Fährfahrten im Innland nicht erlaubt

Aufgrund der norwegischen Zollbestimmungen ist Fjord Line der Verkauf von Passagen im Inland, d.h. zwischen zwei norwegischen Häfen, nicht gestattet.


11. Reisegarantie

Fjord Line folgt den Bestimmungen im Norwegischen Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser av 25. august 1995) und hat beim norwegischen Reisegarantiefond die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Garantie hinterlegt.

13. Reisedokumente und Ausweispapiere

Die Passagiere haften selbst für eventuell auftretende Kosten, wenn im Zielland, z.B. wegen fehlender Reisedokumente, Pass oder anderer Ausweispapiere keine Erlaubnis zur Einreise gegeben wird. Dies gilt auch für Extrakosten im Zusammenhang mit der Heimreise. Alle Reisenden (auch Kinder) müssen bei der Einreise nach Dänemark einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Reisepass wird empfohlen) bei sich führen, wobei der Name in dem Nachweis mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen muss. Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Norwegen müssen bei Reisen in Skandinavien einen Pass/ein Visum vorweisen. Staatsbürger aus Ländern außerhalb der EU/des EWRs müssen die Anforderungen des Einreiselandes an Pass, Visum, Impfungen usw. erfüllen und werden aufgefordert, die geltenden Bestimmungen bei den Behörden im Heimatland zu erfragen. Der Passagier muss sich selbst die erforderlichen Reisedokumente verschaffen. Bei fehlenden Reisedokumenten wird dies als Nichterscheinen angesehen. Eine Rückerstattung des Fahrpreises ist somit ausgeschlossen.
Das Fahrzeug ist mit einem Nationalitätskennzeichen zu versehen. Die Mitnahme eines internationalen Versicherungsnachweises wird empfohlen.

14. Reklamationen/Beschwerdefristen

Während der Passage sind etwaige Beschwerden an den Eincheck-Schalter, die Rezeption auf dem Schiff oder – wenn die Pauschalreise eine über Fjord Line gebuchte Übernachtung enthält – die Rezeption im Übernachtungsbetrieb zu richten, sodass der Fehler/Mangel, sofern dies möglich ist, umgehend behoben werden kann. Eventuelle Reklamationen sind unverzüglich an Fjord Line oder an das Reisebüro/die Agentur zu richten, bei dem/der das Ticket gekauft wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach Antritt der Fährfahrt per Brief oder E-Mail schriftlich geltend zu machen. Eine Kopie des Tickets ist beizulegen.


15. Transport lebender Tiere

Für den Transport lebender Tiere ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich. Wir machen auf die gesetzlichen Vorschriften zur Einfuhr lebender Tiere aufmerksam. Wir empfehlen vor der Abreise einen Tierarzt zu konsultieren, um sicher zu stellen, daß die erforderlichen Bedingungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere erfüllt sind.  Das Norwegische Amt für Lebensmittelsicherheit ist verantwortlich für die Kontrolle der Tiere bei der Einreise nach Norwegen. Die Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere können variiren, aktuelle Informationen finden Sie unter www.mattilsynet.no. Bei der Einreise in EU/EWR-Länder sind für die Tiere eigene Reisedokumente erforderlich. Wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen bitte an einen Tierarzt. Der Transport von Kleintieren ist erlaubt. Pro Buchung sind maximal 3 Tiere erlaubt. Tiere müssen während der Überfahrt im Fahrzeug bleiben, in passenden Boxen (vom Eigentümer mitgebracht) auf dem Autodeck oder im „Hunde Hotel“ (nur Hunde) gebucht sein. Eine Aufsicht während der Überfahrt ist mit der Schiffsbesatzung zu vereinbaren. Die Tiere dürfen nicht in den Gemeinschaftsbereich oder in die Kabinen mitgenommen werden.


16. Fundsachen


An Bord gefundene persönliche Gegenstände werden drei Monate lang in unserem Ticketbüro in Bergen oder Kristiansand für Passagiere dieser Strecke aufbewahrt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für diese Fundsachen. Nach 3 Monaten werden Wertsachen der Polizei im Polizeibezirk Hordaland oder im Polizeibezirk Kristiansand übergeben.

17. Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen ist hin und wieder die Durchsuchung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung erforderlich. Wenn diese Durchsuchung verweigert wird, kann der Fahrgast ohne Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises abgewiesen werden. Fjord Line darf die Beförderung von Personen verweigern, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Solche Fälle werden als Stornierungen behandelt.
Fjord Line behält sich das Recht vor, Personen während der Überfahrt in Gewahrsam zu nehmen, wenn diese eine Gefahr für die oder eine beträchtliche Störung der anderen Passagiere darstellen. Passagiere, die Eigentum der Reederei beschädigen oder eine Haftung der Reederei gegenüber anderen Fahrgästen erwirken, haften für solche Verluste bzw. Schäden.

17.1 Blinde, Sehbehinderte und Sauerstoffpatienten
Aus Gründen der Sicherheit müssen derartige Behinderungen bei der Buchung angegeben werden. Sauerstoffpatienten dürfen längere Reisen nicht ohne Begleitung durchführen. Um gefährlichen Situationen im Feuerfall vorzubeugen, ist der Kapitän vorab zu unterrichten, wo sich die Sauerstoffflasche befindet.
Blinde Passagiere können ohne Begleitung reisen und können einen Blindenhund mitbringen. Für diesen Zweck stehen besondere Kabinen zur Verfügung. Blindenhunde können sich in den meisten Bereichen an Bord aufhalten. Die Zahl der Plätze für Blindenhunde an Bord ist begrenzt.
Falls der Reisende nähere Informationen über die Sicherheit oder das Schiff im Allgemeinen wünscht, bitten wir ihn, sich an das Personal an Bord zu wenden. Ein Ausführen des Blindenhundes während der Überfahrt ist mit der Besatzung an Bord zu vereinbaren. Wir bitten den Reisenden, auf eventuelle Allergiker an Bord Rücksicht zu nehmen.
Sofern Bedarf für zusätzliche Hilfe in einer Notsituation besteht, ist das Personal auch darüber vorab zu informieren.

Fjord Line übernimmt keine Haftung für Druckfehler oder Änderungen, die nach dieser Veröffentlichung vorgenommen werden.