AGB Fähren nach Schweden

Geschäftsbedingungen Fährbüro Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG

Beauftragung durch die vertretene Reederei und Haftung der Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG

Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG handelt ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung für die jeweils vom Kunden gebuchte Reederei.

Zwischen dem Kunden und Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG wird kein Vertrag für eine Beförderungs-, Unterbringungs- oder Verpflegungsleistung abgeschlossen.
Demzufolge haftet Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG nicht für die Erbringung von Beförderungsleistungen oder Nebenleistungen, die die gebuchte Reederei unter Benennung der vorgesehenen Fahrtstrecke, Abfahrtstage, Abfahrtszeiten, Abfahrts- und Ankunftshäfen, Überfahrtsdauer, Fahrpreise, Fahrpreiszuschläge oder des eingesetzten Schiffes oder dessen Einrichtung und Ausstattung dem Kunden anbietet oder für Folgeschäden und Aufwendungen, die dem Kunden aus Abweichungen von diesem Beförderungsangebot entstehen.

Ein Beförderungsvertrag wird mit der jeweiligen Reederei abgeschlossen, zu deren Buchung Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG vom Kunden beauftragt wird.
Der Beförderungsvertrag gilt als vereinbart, wenn die Buchungsbestätigung dem Kunden zugegangen ist und ihr inhaltlich nicht widersprochen wurde. Forderungen aus Abweichungen vom Beförderungsvertrag sind ausschließlich gegen die gebuchte Reederei zu richten. Es gelten die Beförderungsbedingungen der gebuchten Reederei und der darin vereinbarte Gerichtsstand.

Reisebedingungen Color Line

Reisebedingungen Fjord Line

Zwischen dem Kunden und Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG ist mit dem Buchungsauftrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen.
Vermittelt Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG für einen Buchungsauftrag zwei Fährpassagen verschiedener Reedereien, so handelt es sich jeweils um die Beauftragung zur Buchung einzelner Beförderungsleistungen nach den Beförderungsbedingungen der beteiligten Reedereien. Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG ist damit nicht Reiseveranstalter im Sinne § 651 BGB.

Bezahlung des Fahrpreises
Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG ist von der gebuchten Reederei ermächtigt, den Fahrpreis und die Preise für eventuelle Zusatzleistungen vom Kunden einzuziehen.
Die Bezahlung für die gebuchte Überfahrt, Unterbringung und ggfs. Verpflegungsleistung ist an Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG zu erbringen. Die Bezahlung gilt als erbracht, wenn der Rechnungsbetrag bei der angegebenen Bankverbindung der Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG eingegangen ist. Im Gegenzug stehen dem Kunden nach Zahlungseingang bei Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG Reisedokumente oder geeignete Nachweise zu, die vorangegangene Zahlung dokumentieren und eine Einschiffung zur gebuchten Überfahrt erlauben.

Wird der Reisepreis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt der Beförderungsanspruch und Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine bereits vorgenommene Reservierung ohne weitere Benachrichtigung an den Kunden zurück zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich in solchen Fällen, eventuell anfallende Kosten, z.B. Stornogebühren, zu übernehmen.

Rücktritt von der Buchung oder Umbuchungen
Der Rücktritt oder die Umbuchung ist gegenüber der Stelle zu erklären, bei der der Reservierungsauftrag abgegeben wurde, in diesem Falle bei Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG.

Der Rücktritt von bereits vorgenommen Buchungen oder Umbuchungen ist grundsätzlich möglich, allerdings verlangen die Reedereien dafür Rücktritts- ( Storno-) gebühren oder Umbuchungsgebühren in unterschiedlicher Höhe und Berechnungsweise. Bei der Rückzahlung eines zuvor entrichteten Fahrpreises werden die anfallenden Rücktritts- oder Umbuchungsgebühren von Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG einbehalten. Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass die einbehaltenen Rücktrittskosten vollständig oder teilweise bei Versicherungsgesellschaften zur Erstattung geltend gemacht werden können, wenn zuvor eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen wurde. Diese Versicherung kann mit der Buchung abgeschlossen werden.

Beanstandungen
Gibt es während der Überfahrt Anlass zu Beanstandungen, ist der Kunde verpflichtet, zur Abhilfe des Mangels beizutragen und den Beschwerdegrund bei der Information / Rezeption des Schiffes vorzubringen, damit der Mangel – sofern möglich – unverzüglich behoben werden kann.

Eventuelle Beanstandungen bei der Einschiffung sind aus gleichem Grunde dem Abfertigungsbüro im Hafen vorzubringen. Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG haftet nicht für Umstände oder Tatände oder Folgen daraus, die zu Beanstandungen Anlass geben und allein im Verantwortungsbereich der jeweiligen Reedereien liegen.

Verspätungen
Falls der Kunde während der Anreise zum Fährhafen feststellen sollte, dass er die Abfahrt des Schiffes zur gebuchten Abfahrtszeit nicht rechtzeitig erreichen wird, ist er verpflichtet, unverzüglich das jeweilige Hafenbüro anzurufen und seine Überfahrt unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen zu lassen. Für den Fall, dass der Kunde das Schiff nicht rechtzeitig zur gebuchten Abfahrtszeit erreicht, verfällt der Anspruch auf Beförderung. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Check-in Zeit rechtzeitig vor Antritt der Reise zu informieren.

Erreichbarkeit des Kunden
Bei wetter- oder störungsbedingt kurzfristigen Fahrplanänderungen der Reederei ist Karl Geuther GmbH & Co. bemüht, die Kunden frühzeitig über die Änderung zu informieren. Hierzu ist es erforderlich, die Handy-Nummer von mindestens einem der reisenden Kunden genannt zu bekommen. Die Kunden werden dringend gebeten, Ihr Handy ab min. 48 Stunden vor Abfahrt auf eventuelle Sprach- oder Textnachrichten zu überprüfen. Karl Geuther GmbH & Co. KG kann die Kunden nicht benachrichtigen, wenn sie ihrerseits zu spät oder außerhalb der Gäftszeiten über Fahrplanänderungen von den Reedereien informiert wurde.

Einreisedokumente
Karl Geuther Handels-GmbH & Co. KG benennt oder überprüft nicht die erforderlichen Einreiseformalitäten der betreffenden Länder.
Jeder Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über die geforderten Einreisebestimmungen kundig zu machen und diese einzuhalten. Die Reedereien haften nicht für die Abweisung von Passagieren wegen nicht erfüllter Einreisebestimmungen.

Fragen Sie uns gern, wenn Sie weitere Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen haben!

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